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OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Anwaltsblatt
BeratHG § 4 Abs. 1 S. 1; BRAGO § 133 S. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- AnwBl 2000, 58
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 16.02.1995 - 3Z AR 9/95
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98
Allerdings hat das BayObLG zeitlich später durch Beschl. v. 16.2.1995 (JurBüro 1995, 366 = Rpfleger 1996, 93 L S) den gegenteiligen Standpunkt eingenommen und die örtliche Zuständigkeit ausschließlich nach dem Wohnsitz des Antragstellers zum Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei Gericht abgestellt (…ebenso Schoreit/Dehm, Beratungshilfegesetz, 6. Auflage, § 4 Rdnr. 2; wie hier Geißinger Anwaltsblatt 1996, 609). - OLG Hamm, 10.01.1995 - 15 Sbd 5-7/94
Auszug aus OLG Hamm, 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98
Der Senat hat bereits durch Beschl. v. 10.1.1995 (Rpfleger 1995, 365) entschieden, daß bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe abzustellen ist.
- OLG München, 11.04.2016 - 34 AR 41/16
Örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beratungshilfe
b) Es wird die Ansicht vertreten, dass es für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz des Antragstellers bei Auftreten des Bedürfnisses der Beratungshilfe ankomme (OLG Hamm AnwBl 2000, 58; Greisinger AnwBl 1996, 606/609). - OLG Hamm, 13.05.2008 - 15 Sbd 11/08
Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe: Zur Frage der örtlichen …
Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht. - OLG Hamm, 13.05.2008 - 11 Sbd 11/08
Zuständigkeit des Amtsgerichts des Wohnsitzes bei Beratungshilfe nach …
Das Amtsgericht V hat seinerseits mit Beschluss vom 16.04.2008 die Übernahme der Sache abgelehnt und die Sache dem Senat zur Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts vorgelegt, weil es der bisherigen Rechtsprechung des Senats folgend (Beschluss vom 10.01.1995 - 15 Sbd 57/94 veröffentlicht Rpfleger 1995, 365; Beschluss vom 07.12.1998 - 15 Sbd 32/98 veröffentlicht AnwBl 2000, 58) für die Frage der örtlichen Zuständigkeit auf den Wohnsitz der Beteiligten im Zeitpunkt des Auftretens des Bedürfnisses für die Beratungshilfe abstellen will und damit das Amtsgericht N als örtlich zuständig ansieht.